Wohnungskündigung in Thun: Fristen, Anfechtung und der Weg zur Schlichtungsbehörde
Eine Kündigung in Thun trifft hart, weil Ersatz schwer zu finden ist. Das Mietrecht gibt Ihnen Werkzeuge, wenn Sie die Fristen kennen.

Form und Frist prüfen
Vermieter müssen auf dem amtlichen Formular des Kantons kündigen, bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften beiden getrennt. Fehlt das Formular oder die zweite Zustellung, ist die Kündigung nichtig. Die Kündigungsfrist steht im Vertrag, mindestens drei Monate auf einen ortsüblichen Termin.
Wichtig ist die Frist von 30 Tagen ab Erhalt der Kündigung: Nur innerhalb dieser Frist können Sie die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten oder eine Erstreckung verlangen.
Anfechtung und Erstreckung
Eine Kündigung ist anfechtbar, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, etwa als Rache für berechtigte Mängelrügen oder innerhalb von drei Jahren nach einem Verfahren, das Sie gewonnen haben. Unabhängig davon können Sie eine Erstreckung verlangen, wenn der Auszug für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeutet, in Thun angesichts des Wohnungsmarkts ein häufiger Grund.
Die Schlichtungsbehörde ist kostenlos und paritätisch besetzt. Viele Fälle enden mit einem Vergleich über Auszugstermin und Entschädigung.
Wann die Anwältin dazukommt
Für die Eingabe an die Schlichtungsbehörde brauchen Sie keinen Anwalt, Mieterverbände helfen ebenfalls. Bei hohen Streitwerten, Geschäftsmieten, Eigenbedarfskündigungen oder wenn es nach der Schlichtung vor Gericht geht, lohnt sich die Vertretung. Rechtsschutzversicherungen decken Mietstreitigkeiten meist.
- Amtliches Formular, Zustellung an beide Partner
- 30 Tage für Anfechtung oder Erstreckung
- Schlichtung ist kostenlos und oft erfolgreich
- Härte als Erstreckungsgrund dokumentieren
- Rechtsschutz früh melden
Fazit
Dreissig Tage entscheiden. Prüfen Sie Form und Frist sofort, reichen Sie die Eingabe rechtzeitig ein und holen Sie bei hohen Einsätzen Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Anwalt
Was kostet eine Anwältin in Thun?
Anwälte rechnen nach Stundenansatz ab, abhängig von Erfahrung, Fachgebiet und Komplexität. Ein Erstgespräch wird oft zu einem reduzierten Satz oder einer Pauschale angeboten. Fragen Sie vor dem Mandat nach Stundenansatz, Kostenvorschuss und einer Schätzung des Gesamtaufwands.
Muss ich vor Gericht zuerst zur Schlichtung?
In den meisten Zivilsachen ja. Im Mietrecht ist die paritätische Schlichtungsbehörde zuständig und kostenlos, im Arbeitsrecht bis zu einem bestimmten Streitwert ebenfalls. Viele Streitigkeiten enden dort mit einem Vergleich. Eine Anwältin bereitet Sie darauf vor oder begleitet Sie.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Je nach Police deckt sie Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachten in bestimmten Rechtsgebieten. Melden Sie den Fall vor dem ersten Anwaltstermin, sonst riskieren Sie die Deckung. Bei geringem Einkommen kann der Staat unentgeltliche Rechtspflege gewähren.


